Am 16. Juni 2026 nahm Jugend Eine Welt an der 2. österreichischen Kinderrechte-Konferenz teil, die vom Netzwerk Kinderrechte Österreich im Europahaus Wien veranstaltet wurde. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sowie die Frage, wie Kinderrechte auch im digitalen Raum wirksam geschützt, umgesetzt und gestärkt werden können.
Für Jugend Eine Welt ist die Auseinandersetzung mit Kinderrechten im digitalen Kontext von besonderer Bedeutung. Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, in der digitale Räume ein fester Bestandteil ihres Alltags sind. Sie bieten Chancen für Bildung, Austausch, Beteiligung und gesellschaftliche Teilhabe, bringen aber auch Risiken und Herausforderungen mit sich. Insbesondere dort, wo Schutz, Zugang, Mitsprache und gerechte Rahmenbedingungen fehlen.
Im Rahmen der Konferenz wurde deutlich, dass Kinderrechte überall dort gelten müssen, wo Kinder und Jugendliche leben, lernen, kommunizieren und sich beteiligen, selbstverständlich auch online. Diskutiert wurden unter anderem jene Voraussetzungen, Ressourcen und Gestaltungsmöglichkeiten, die notwendig sind, damit junge Menschen ihre Rechte auch im digitalen Raum wahrnehmen können.
Aus Sicht von Jugend Eine Welt ist dabei zentral, Kinder und Jugendliche nicht nur als Nutzerinnen und Nutzer digitaler Angebote zu sehen, sondern als Trägerinnen und Träger eigener Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention bietet dafür eine wichtige Grundlage: Rechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung, Information und Bildung müssen auch in digitalen Lebenswelten konsequent mitgedacht und umgesetzt werden.
Die Teilnahme an der 2. österreichischen Kinderrechte-Konferenz bot Jugend Eine Welt wertvolle Impulse für die weitere Arbeit im Einsatz für Kinderrechte, Bildungsgerechtigkeit und die Stärkung junger Menschen. Die Konferenz machte deutlich, eine kinderrechtsbasierte Gestaltung digitaler Räume ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, in Österreich ebenso wie weltweit.
Alle Fotos Credit: Netzwerk Kinderrechte