Mit dem Begriff „Straßenkinder“ werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezeichnet, für die die Straße zum Lebensmittelpunkt geworden ist. UNCICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, unterscheidet zwei Gruppen von Straßenkindern:
- Kinder „auf“ der Straße
Sie verbringen den Großteil des Tages auf der Straße, haben aber noch mehr oder weniger regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und kehren häufig zum Übernachten nach Hause zurück.
- Kinder „von“ der Straße
Sie leben und schlafen auf der Straße und haben den Kontakt zu ihren Familien und ihrem ehemaligen sozialen Umfeld weitgehend abgebrochen. In Wirklichkeit sind die Übergänge fließend. Aus Kindern „auf“ der Straße werden leicht Kinder „von“ der Straße, wenn sie sich im Lauf der Jahre immer mehr von ihren Familien abwenden oder von diesen verstoßen werden, weil sie z.B. mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Neue UN-Definition
Ein besonders wichtiges UN-Dokument in Bezug auf Straßenkinder ist der Generalkommentar 21 zur UN-Kinderrechtskonvention „on children in street situations“ aus dem Jahr 2017. Er gibt folgende Definition: Mit Kindern im Straßen-Zusammenhang sind Kinder gemeint, die (a) von der Straße abhängig sind, um dort zu leben und/oder zu arbeiten – allein, mit Freunden oder Familienangehörigen; sowie (b) eine breitere Gruppe von Kindern, die mit öffentlichen Plätzen eng verbunden sind. Für sie spielt die Straße eine zentrale Rolle in ihrem alltäglichen Leben bzw. für ihre Identität. Als „öffentliche Plätze“ gelten auch Orte wie Straßenmärkte, öffentliche Parks, Plätze oder Bus- und Bahnstationen. Nicht gemeint sind öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser oder vergleichbare Einrichtungen.