Unabhängig davon, ob sich eine Katastrophe im In- oder Ausland ereignet hat, können Unternehmen im Fall der Katastrophenhilfe ihre Geld- wie Sachspenden als Betriebsausgaben zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Ohne betragliche Obergrenze. Die Geld- oder Sachaufwendungen müssen lediglich der Werbung für das eigene Unternehmen dienen. Katastrophen sind außergewöhnliche Schadensereignisse wie Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden, Sturmschäden, Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz sowie Brand- und Explosionskatastrophen, Terroranschläge oder humanitäre Katastrophen wie Seuchen, Hungersnöte, Flüchtlingsströme und kriegerische Konflikte.