
Seit 10. Juni 2009 steht - durch einen Bescheid des Finanzamts bestätigt - fest, dass Spenden an Jugend Eine Welt Österreich rückwirkend ab 1. Jänner 2009 von der Steuer abgesetzt werden können.
Für Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen wird durch den Steuervorteil ein Anreiz geschaffen die Arbeit von Jugend Eine Welt in Zukunft weiterhin, vermehrt oder erstmals zu unterstützen.
Mit Brief und Stempel bestätigt Hofrätin Mag. Karin Bartalos vom Finanzamt 1/23:
„Dem Antrag vom 09.06.2009 des oben angeführten Antragsstellers auf Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 4a Z. 3 und 4 EStG wird stattgegeben und festgehalten, dass die Voraussetzungen des § 4a Z. 3 und 4 EStG vorliegen und der Antragsteller mit Wirksamkeit ab 01.01.2009 zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln, gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG gehört.“
So funktioniert die Spendenabsetzbarkeit
Die Absetzbarkeit gilt für alle getätigten Spenden auf die Konten von Jugend Eine Welt Österreich:
PSK 70 30 303
PSK 92 083 767
Sollten Sie auf andere Jugend Eine Welt Konten gespendet haben oder sonstige Fragen zur Spendenabsetzbarkeit haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung damit wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten können.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ernestine Tesmer
Jugend Eine Welt
St. Veit-Gasse 21, 1130 Wien
Tel: 01/8790707